Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht
Alle privatrechtlichen, strafrechtrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen sind im Wirtschaftsrech zusammengefasst. Zusammengesetzt ist das Wirtschaftsrecht aus dem Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht und dem Wirtschaftsverwaltungsrecht. Ebenfalls Baustein des Wirtschaftsrechts auf internationaler Ebene ist das internationale Wirtschaftsrecht, welchem aufgrund der ständig wachsenden internationalen Wirtschaftsbeziehungen immer mehr an Bedeutung zukommt.

Das Wirtschaftsverfassungsrecht
Im Wirtschaftsverfassungsrecht sind die Verfassungsvorschriften dokumentiert, welche im Zusammenhang mit der Wirtschaft stehen. Eine Zusammenstellung dieser Verfassungsbestimmungen ist, im Gegensatz zu vielen Landesverfassungen, im Grundgesetz nicht enthalten. Einerseits ist das Wirtschaftsverfassungsrecht daher durch die Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten sowie die wirtschaftlichen Aspekte diverser anderer Grundrechte, wie z. B. die wirtschaftliche Vereinigungsfreiheit oder die wirtschaftliche Freizügigkeit geprägt, anderseits aber regelt es sich durch die fundamentalen Ordnungsprinzipien wie z. B. dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht, als Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, regelt sich in allgemeinen Verwaltungsgesetzen als auch in zahlreichen Spezialrichtlinien. Mit einzelnen Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungszweigen befasst sich das besondere Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Das Wirtschaftsprivatrecht
Im Wirtschaftsprivatrecht sind die Regeln des Güter- und Leistungsaustauschs zwischen Hersteller, Händler und Verbraucher, die den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsrechts unterliegen, zusammengefasst. Allerdings spielen auch das europäische sowie das internationale Wirtschaftsrecht innerhalb der EU-Staaten eine große Rolle.