Rechtsanwälte Vertragsrecht

Vertragsrecht
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Vertragsrecht als Privatrecht geregelt, dem Verwaltungsrecht oder öffentlichen Recht hingegen unterliegen die öffentlich-rechtlichen Verträge. Alle Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung eines Vertrages und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner entstehen, werden im Vertragsrecht geregelt.

Dass Verträge einzuhalten sind, ist der Grundsatz des Vertragsrechts. Es verpflichtet somit die Vertragspartner generell dazu, den getroffenen Vereinbarungen nachzukommen. Eine Möglichkeit, sich aus dem Vertrag zu lösen besteht nur, wenn dies im Vertrag festgehalten ist. Gestattet das Gesetz die Lösung eines Vertrages, so ist dies Bestandteil des Vertragsrechts, welches die Rückabwicklung des Vertrages regelt.

Der Vertrag als Grundlage des Vertragsrechts
Diverse Rechtsgebiete, wie z. B. Kauf, Miete oder Kredit sind durch einen Vertrag geregelt, was das Vertragsrecht zu einem zentralen Gebiet unserer Rechtsordnung macht.

Das Prinzip der Vertragsfreiheit, d. h. Abschluss, Gestaltung und Beendigung eines Vertrages geschehen auf freiwilliger Basis der Vertragspartner, ist Grundsatz des deutschen Zivilrechts Erst wenn inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragspartner vorliegen, wobei diese sowohl volljährig als auch geschäftsfähig sein müssen, kommt ein Vertrag zu Stande, in dem häufig auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bestandteil sind.

Grundsätzlich gilt, dass Verträge formfrei auch mündlich oder telefonisch abgeschlossen werden können. Den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, ob ein Vertrag, um wirksam zu sein, einer bestimmten Form bedarf, darunter fällt z. B. der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes. Dieser Vertrag bedarf einer notariellen Beurkundung.