Rechtsanwälte Urheberrecht und Medienrecht
Urheber- und Medienrecht
Das Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht wird im Urheber- und Medienrecht geregelt.
Rechtsgebiete im Urheber- und Medienrecht
Unterteilt ist das Urheber- und Medienrecht in nachfolgende Bereiche:
1. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
2. Rundfunkrecht
3. Verlagsrecht, einschließlich Musikverlagsrecht
4. Urheberecht, einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht in einem Fokus auf internationale Urheberrechtsabkommen
5. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
6. Wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Abmahnung im Urheber- und Medienrecht
Um in erster Linie die Interessen des Urhebers auf außergerichtlichem Wege zu schützen, gibt es im Urheber- und Medienrecht das Mittel der Abmahnung. Diese wird dazu verwandt, eine Person darauf hinzuweisen, dass sie durch ihr Verhalten urheber- bzw. medienrechtsverletzend gehandelt hat. Der Abgemahnte wird, im Zuge der Abmahnung, aufgefordert, rechtsverletzende Maßnahmen zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Sollte der Abgemahnte dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann der Abmahnende ihn auffordern, Auskunft über den Urheberrechtsverstoß zu erteilen, um ihn dann auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig die Forderung zur Vernichtung des urheber- oder medienrechtswidrigen Materials an ihn stellen. Der Abgemahnte muss sämtliche angefallenen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden tragen, wenn dessen Abmahnung berechtigt ist.