Rechtsanwälte Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht
Ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das Unterhaltsrecht. Im Unterhaltsrecht ist der Anspruch auf Gewährung von Unterhalt durch Bedürftige, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, geregelt. Gleichzeitig sind allerdings auch die, von einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen, unterhaltsrechtlichen Leitlinien zu berücksichtigen. Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern nichtehelicher Kinder oder Verwandte erster Linie können unterhaltspflichtig sein.

Das reformierte Unterhaltsrecht seit Januar 2008
In dem, am 01.01.2008 in Kraft getretenen, reformierte Unterhaltsrecht werden die weitgehenden Änderungen bezüglich der Pflicht zu mehr Eigenverantwortung bei Ehegattenunterhalt und der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder dokumentiert. Da das Wohl der Kinder im Fall der Trennung der Eltern an erster Stelle steht und diese auch besonders schutzbedürftig sind, war diese Reform des Unterhaltsrechts ein ganz wichtiger Schritt für die moderne Familienpolitik. Kinder sollen, bei der Gewährung auf Unterhalt immer Vorrang haben, d. h., dass die Unterhaltsforderungen des Elternteils, der die Kinder betreut, erst an zweiter Stelle stehen. In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ist die Höhe des Kindesunterhalts festgelegt, was zwar eine Richtlinie darstellt aber keine Gesetzeskraft hat.

Die geänderte Lebensrealität, die sich in der hohen Scheidungsquote in Deutschland und die Vielzahl an sogenannten „Patchwork-Familien“ aufzeigt, hat eine Reform des Unterhaltsrechts erforderlich gemacht, alleine schon um die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken, wodurch Geschiedene die Möglichkeit gegeben werden soll, eine neue Familie zu gründen und diese auch finanzieren zu können.