Rechtsanwälte Umweltrecht

Umweltrecht
Grundlage des Umweltrechts sind diverse nationale und europäische Richtlinien und Verordnungen sowie zahlreiche gesetzliche Vorschriften. Die Bestimmungen zum Schutz der natürlichen Umwelt und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme und die dazu aufgestellten gesetzlichen Regelungen sind im Umweltrecht zusammen gefasst.

Das deutsche Umweltrecht hat sich, aufgrund verschiedener Umweltprobleme im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Es entstanden spezielle sektorale Umweltfachgesetze. Diese befassen sich mit einzelnen Umweltbereichen, wie z. B. dem Bodenschutz, der Luftreinhaltung und dem Lärmschutz. Gründe für Umsetzungsprobleme liegen darin, dass sich viele EU-Richtlinien zum Umweltschutz bereits im Regelungsansatz vom deutschen Recht unterscheiden. Das Umweltbundesamt hat deshalb bereits mehrere Entwürfe für ein einheitliches Umweltgesetzbuch erarbeitet, welches alle gesetzlichen Regelungen zum Umweltfachrecht zusammen fasst.

Deutschland hat, als Vertragspartner diverser internationaler Umweltschutzabkommen, das Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von 1992 einschließlich des dazugehörigen Kyoto-Protokolls unterzeichnet und bestimmte Verpflichtungen, wie z. B. in der Aarhus-Konvention übernommen.

Umwelthaftungs-, Umweltschadens- und Umweltstrafrecht
Im Umwelthaftungsgesetz ist das Umwelthaftungsrecht, welches der Prävention und Kompensation von Umweltschäden dient, dokumentiert. Um es den Behörden zu ermöglichen, gegen den Verursacher eines Umweltschadens vorgehen und ihr zur Beseitigung des Schadens veranlassen zu können, gibt es noch weitere gesetzliche Regelungen, die im Umweltschadensgesetz enthalten sind. Das Umweltstrafrecht, als schärfstes Mittel einer Rechtsordnung, ist Bestandteil des Strafgesetzbuches wird jedoch auch noch in verschiedenen weiteren Fachgesetzen geregelt.