Rechtsanwälte Strafrecht

Strafrecht
Nicht der öffentlichen Verwaltung, sondern der Strafgerichtsbarkeit ist das Strafrecht als eigenständiger Bestandteil des öffentlichen Rechts zugeordnet. Es glieder sich in zwei Hauptzweige. Zum einen in das formelle, zum anderen in das materielle Strafrecht. Bei dem materiellen Strafrecht handelt es sich um das Kernstrafrecht, welches sowohl im Strafgesetzbuch als auch in zahlreichen nebengesetzlichen Bestimmungen geregelt ist. Bei dem formellen Strafrecht hingegen handelt es sich vor allem um das Strafverfahrensrecht.

Inhalt des Strafrechts ist der Rechtsgüterschutz durch das Einwirken seiner Strafnormen auf menschliches Verhalten. Menschen sollen durch diese Strafnormen zu einem rechtskonformen Verhalten bestimmt und davon abgehalten werden, fremde Rechtsgüter durch Handlungen zu schädigen. Bestandteil des Strafvollzugsrechts sind die Regelungen, in welchem Verfahren, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Strafe über einen Menschen zu verhängen und vollziehen ist.

Hauptziel des Strafrechts
Mit der Verletzung von geschützten Rechtsgütern befasst sich das Strafrecht. Wenn die Möglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht ausreichen, um einen Rechtsgüterschutz herbeizuführen, werden diese Verletzungen durch das Strafrecht mit Strafe bedroht.

Der gesetzgeberische Einsatz des Strafrechts aufgrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips sollte immer nur letztes Mittel sein, auch wenn die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens das Hauptziel des Strafrechts ist.

Die Tat als zentraler Begriff des Strafrechts
Strafbar sein kann nicht nur eine Tat, sondern auch eine Nicht-Tat in Form einer Unterlassung. Eine Strafe wird dann ausgesprochen, wenn ein Täter schuldhaft gehandelt und sein Handeln oder Nicht-Handeln zielgerichtet war, sofern die Rechtswidrigkeit, Tatbestandsmäßigkeit und Schuld erwiesen sind. Während es bei Fahrlässigkeitsdelikten nur die Täterschaft gibt, unterscheidet das Strafrecht bei vorsätzlichen Straften zwischen Täterschaft (Täter oder Mittäter) und Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe)