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Steuerrecht
Das Steuerrecht umfasst, als eigenständiges Rechtsgebiet, alle Rechtsnormen im Zusammenhang mit dem Steuerwesen in Deutschland. Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts als Finanzverfassungsrecht sind in der Verfassung dokumentiert. Das Steuergesetz, in welchem das Verhältnis zwischen Trägern der Steuerhoheit und dem Steuerpflichtigen geregelt sind, bildet hierzu die Rechtsgrundlage.

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen besonderem und allgemeinem Steuerrecht. Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Rechtsgebiete, die die Einzelsteuern umfassen wie z. B. Abgaben- oder Finanzgerichtsordnung. Das besondere Steuerrecht hingegen setzt sich aus Einzelsteuergesetzen wie z. B. dem Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz zusammen.

Das Steuerrecht in Deutschland wird durch die Vorgabe von Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes immer mehr durch das Europarecht beeinflusst. Besonders betroffen ist hiervon das Umsatzsteuerrecht, das nur noch Abweichungen im Steuersatz und beim Vorsteuerabzug vorsieht.

Neuerungen zum Steuerrecht
Das Bürgerentlastungsgesetz, welches seit dem 01.01.2010 gültig ist, soll mit seinen Steueränderungen eine deutliche Entlastung für den Steuerzahler bringen. In voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar sind seither z. B. die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Generell werden hierbei allerdings nur die den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechenden Basistarife berücksichtigt, da privat Versicherte einen umfassenderen Versicherungsschutz als gesetzlich Versicherte genießen.

Durch die, seit dem 01.01.2010 in Kraft getretene Erhöhung des Grundfreibetrages, bleibt auch ein höherer Einkommensanteil steuerfrei. Rentner, berufstätige Ehepaare (beide in Steuerklasse IV) und Unterhaltspflichtige profitieren hiervon. Dies war vorher nicht möglich.