Rechtsanwälte Sportrecht
Sportrecht
Die Rechte und Pflichten von Sportlern, Sportvereinen sowie Sportverbänden werden im Sportrecht geregelt. Zusammengesetzt ist das Sportrecht aus dem zivilrechtlichen Schadenersatzrecht und aus gesetzlichen Bestimmungen die sportliche Sachverhalte zum Gegenstand haben, wie z. B. das Verwaltungs-, Wirtschafts-, Vereins-, Arbeits-, Straf- oder auch das Vereinsrecht. Somit gibt es im Sportrecht keinen genau abgegrenzten Bereich.
Die Belange sowohl von Vereinen, Verbänden, Veranstaltern, Sponsoren, Zuschauern als auch von Sportlern, egal ob Profi-, Amateur-, Breiten- oder Freizeitsportlern sind in den unterschiedlichen Rechtsgebieten dokumentiert.
Verschiedene Bereiche des Sportrechts
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, welche aufgrund von Sportunfällen bei Wettkämpfen oder Benutzung von Sportanlagen entstehen können sowie bei Verletzungen durch Fouls, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder materielle bzw. immaterielle Schäden rechtfertigen, bilden hier einen wichtigen Bereich.
Die vereinsrechtlichen Regularien des Sportrechts befassen sich mit der Sportvereinssatzung, der Gründung von Sportvereinen sowie den Rechtsbeziehungen zwischen Sportvereinen und Sponsoren, Sportlern und anderen Vertragspartnern. Den vertragsrechtlichen Bestimmungen des Sportrechts hingegen unterliegt die Gestaltung von Verträgen, wie z. B. Werbe-, Veranstalter-, Sponsoren-, Spieler- oder Trainerverträge.