Rechtsanwälte Reiserecht
Reiserecht
Ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist das Reiserecht. Durch das Reisevertragsgesetz vom 04.05.1979 wurde den Besonderheiten des Reiserechts erstmals Rechnung getragen. Durch seine Reisevorschriften regelt das Reisevertragsgesetz den Interessenausgleich zwischen Reiseveranstalter und Reisendem. Das Werkvertragsrecht kommt dann subsidiär zum Tragen, wenn diese Sondervorschriften nicht einschlägig sind.
Das Reiserecht unterliegt zusätzlich auch dem nationalen Recht, internationalen Verträgen und Vereinbarungen sowie europäischen Vorschriften. Das Reisevermittlungsrecht und die Informationspflichten des Reiseveranstalters sind im Reisevertragsrecht für Pauschalreisen dokumentiert. Die Beförderungsverträge per Bahn, Bus, Schiff oder in der Luft sowie den Gastaufnahmevertrag mit Pensionen und Hotels werden im Individualreiserecht geregelt.
Recht von Fluggästen
Seit dem 17.02.2005 gelten innerhalb der EU verbesserte Fluggastrechte. Ebenfalls mehr Verbraucherschutz bei internationalen Flugreisen gewährleistet das Montrealer Übereinkommen vom 28.06.2004, welches das Warschauer Abkommen abgelöst hat. Die Rechte der Fluggäste sind in verschiedenen Vorschriften, wie z. B. der „EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung, der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen“, welche für alle Flüge gilt, die aus der EU starten, ein Ziel innerhalt der EU haben oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, geregelt. Dokumentiert sind hier unter anderem die Entschädigungsleistungen bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung oder abgesagtem Flug.
Länder wie z. B. die USA, Japan, Australien und die Länder der Europäischen Union gehören zu den Unterzeichnerstaaten des Montrealer Übereinkommens, in dem jede internationale Beförderung von Personen durch ein Luftfahrzeug geregelt ist.