Rechtsanwälte Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Das Rechtsverhältnis zwischen Vermietern und Mietern wird im Mietrecht geregelt. Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich während dessen mit der Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Wohnungseigentümern untereinander und zum Verwalter.
Das Mietrecht
Grundsätzliche Rechtsfragen, die das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter betreffen sind im Rechtsgebiet Mietrecht geregelt. Betroffen sind davon hauptsächlich Mietvertrag, Kündigung, Nebenkosten und Nebenkostenabrechnungen, Untervermietung, Mietminderung, Staffel- und Zeitmietvertrag, Kaution und Schönheitsreparaturen.
Da das Mietrecht Teil des Zivilrechts ist, ist die gesetzliche Grundlage ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Zuge der am 01.09.2001 durchgeführten Mietrechtsreform wurden viele Änderungen im Mietrecht dokumentiert. Mietgerichte, vor denen Rechtsstreitigkeiten im Mietrecht verhandelt werden, sind Abteilungen der Zivilgerichte. Das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof sind weitere Instanzen.
Das Wohnungseigentumsrecht
Die Regelung von Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und ihrem Verwalter sowie die Rechtsverhältnisse zwischen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern sind im Wohnungseigentumsrecht in einem besonderen Gesetz und durch den besonderen Verfahrenszweig der Wohnungseigentumsgerichte geregelt. Das Wohnungseigentumsrecht stellt somit, obwohl mit dem Mietrecht sehr eng verwandt, einen eigenen und unabhängigen Rechtsbereich dar.
Voraussetzung für den Erwerb von Wohnungseigentum ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag. Geregelt werden die Rechte und Pflichten nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetz sowie der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung sobald der Käufer als Eigentümer in das Wohnungseigentumsgrundbuch eingetragen und Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft geworden ist.