Rechtsanwälte Medizinrecht
Medizinrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten sowie die öffentlich-rechtlichen Richtlinien zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes werden im Medizinrecht geregelt.
Neben der Arzthaftung gehören auch arztspezifische Regelungen aus dem Sozialversicherungsrecht und dem allgemeinen Berufsrecht für Ärzte sowie das Recht der Honorierung von Privatpatienten, welches wiederum in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgeschrieben ist, zum Rechtsgebiet des Medizinrechts.
Außerdem erstreckt sich das Medizinrecht auf das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken, das Pharma- und das Krankenhausrecht. Auch das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten ist Bestandteil des Medizinrechts.
Ebenfalls Bestandteile des Medizinrechts sind das Recht der Pflegeberufe, das Pharma- und das Krankenhausrecht, das Recht der Apotheken als auch das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Rechtsgebiete im Medizinrecht
Besondere Kenntnisse für das Fachgebiet des Medizinrechts sind in den nachfolgenden Bereichen nachzuweisen.
1. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe
2. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung
b) strafrechtliche Haftung
3. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung
4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
5. Vergütungsrecht der Heilberufe
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
8. Grundzüge des Apothekenrechts
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts