Rechtsanwälte Markenrecht
Markenrecht
Ein Teil des Kennzeichenrechts, welches Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes ist, ist das deutsche Markenrecht. Grundlage des Markenrechts ist das am 01.01.1995, als umfassende Regelung für Marken und sonstige geschäftlicher Zeichen, in Kraft getretene Markengesetz.
Waren eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden ist Sinn und Zweck von Marken. Verbraucher lassen sich bei ihren Kaufentscheidungen häufig von Marken beeinflussen. Bei entsprechendem Bekanntheitsgrad können Marken daher einen beachtlichen Vermögenswert darstellen.
Der Markenschutz
In dem Moment, in dem die entsprechende Marke in das Markenregister, welches beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt wird, eingetragen ist, beginnt der Markenschutz. Ausgenommen davon sind die sogenannten Benutzungsmarken, welche schon aufgrund der markenmäßigen Benutzung im geschäftlichen Verkehr Markenschutz erlangen können.
Im Geschäftsverkehr verwendet und dem Markennamen das ®–Zeichen angefügt werden, darf die Marke, nachdem das entsprechende Registrierungsverfahren beim zuständigen Markenamt abgeschlossen und die dreimonatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Die verschiedenen Formen von Marken
Marken gibt es in den verschiedensten Formen, wobei Wortmarken, die aus dem geschriebenen Namen bestehen, und Bildmarken, die durch grafische Darstellungen oder Logos gekennzeichnet sind, am häufigsten vorkommen. Aber es gibt auch noch sogenannte Farb- und Positionsmarken, Kennfadenmarken sowie Hörmarken.
Da man aber auch noch zwischen nationalen Marken, EU-Marken und IR Marken unterscheidet, ist es ratsam, auch aufgrund der wachsenden Aktivitäten im Zusammenhang mit An- und Verkäufen im Internet, Marken nicht nur national sondern auch über die Landesgrenzen hinaus schützen zu lassen.