Rechtsanwälte Kaufvertragsrecht
Kaufvertragsrecht
Ein Spezialgebiet des Bürgerlichen Rechts und gleichzeitig grundsätzlicher Bestandteil des Vertragsrechts ist das Kaufvertragsrecht, wobei nach den Regeln des Sachenrechts der Eigentumsübergang des Kaufgegenstands erfolgt. Ein schuldrechtlicher Vertrag ist der Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschäft. Im Kaufvertragsrecht sind die rechtlichen Folgen von Vertragsverletzungen geregelt, wobei man hier zwischen Rechts- und Sachmängelgewährleistung unterscheidet.
Ein Rechtsmangel liegt vor, wen gegen den Käufer ein Dritter bezüglich des Kaufgegenstandes Rechte geltend machen kann. Um einen Sachmangel handelt es sich hingegen, wenn der Kaufgegenstand nicht mängelfrei ist.
Das spezielle Kaufvertragsrecht in Deutschland
Nach deutschem Recht kommen im Zusammenhang mit einem gewöhnlichen Barkauf drei verschiedene Vertragsarten zum Tragen. Hierbei handelt es sich um die Übereignung des Kaufgegenstandes, die Übereignung des Geldes sowie den schuldrechtlichen Kaufvertrag. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, dass der Kauf zwar unwirksam, die Übereignung hingegen wirksam ist, das bedeutet, dass der Käufer zwar Eigentümer sein kann, aufgrund eines fehlenden Kaufvertrags aber gleichzeitig ein Anspruch auf Rückübertragung der erworbenen Sache besteht.
Der Kaufvertrag
Der Kaufvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden und ist in der Regel Form frei. Nur bei bestimmten Kaufverträgen, wie z. B. der Kauf einer Immobilie, bei der eine notarielle Beurkundung des Vertrages verlangt wird, ist eine besondere Form vorgeschrieben.
Als häufigstes Umsatzgeschäft besteht der Kaufvertrag im Austausch von Sachen gegen Geld. Bewegliche als auch unbewegliche Sachen (Immobilien) oder Tiere, aber auch Forderungen, Anteile an einer Sache, Patente oder auch Rechte können Gegenstand des Kaufvertrages sein.