Rechtsanwälte Internetrecht
Internetrecht
Das Internetrecht ist im Grundsatz ein Zusammenschluss dieser beiden Rechtsgebiete.
Im Internetrecht sind die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung des Internets geregelt. Hierbei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern um eine Verknüpfung aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Das Medienrecht befasst sich mit den inhaltlichen Belangen, während im Telekommunikationsrecht die technischen Seiten geregelt sind. Dem Grundsatz nach ist das Internetrecht ein Zusammenschluss des Telekommunikations- und Medienrechts.
Die verschiedenen Rechtsgebiete im Internetrecht
Zusammengesetzt ist das Internetrecht aus diversen Rechtsgebieten. Das Medienrecht, welches auch das Jugendmedienschutzgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beinhaltet, befasst sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Telemedien. Im Rundfunkrecht sind die Gebühren für Rundfunkempfangsgeräte wie Handy oder PC, im Telekommunikationsrecht die Abrechnungen von Telekommunikationsdienstleistungen geregelt. Das allgemeine und besondere Zivilrecht kommt bei Vertragsabschlüssen und allgemeinen Haftungsgrundsätzen zum Tragen, während Pornographie und Volksverhetzung im Internet Bestandteile des Strafrechts sind. Unter das Namens- und Markenrecht fallen Domainhandel, -nutzung und -registrierung. Das Datenschutzrecht spielt, seitdem das Internet zu einer bedeutenden Handelsplattform geworden ist, eine ganz wichtige Rolle, da hier die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit den sogenannten E-Commerce festgehalten sind. Unter anderem mit dem Schutz des Urhebers befasst sich das Urheberecht, während wettbewerbsrechtliche Belange im Wettbewerbsrecht geregelt werden. Im Internationalen Zivilverfahrensrecht werden die Zuständigkeiten der Gerichte, im Internationalen Privatrecht grenzüberschreitende Verträge und Rechtsverletzungen geregelt.