Rechtsanwälte Inkasso-Recht

Inkassorecht
Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen sind Bestandteil des Inkassorechts

In dem Moment, in dem der Schuldnerverzug eintritt, kommt das Inkassorecht zur Anwendung. Wenn spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt und Fälligkeit die Zahlung noch nicht erfolgt ist, ist der Schuldnerverzug eingetreten. Verzugszinsen können von dem Rechnungsaussteller 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist geltend gemacht werden. Grundsätzlich sind separate Mahnungen nach Ablauf der Frist nicht mehr nötig, sollte der Schuldner allerdings Verbraucher sein, muss er auf diese Folgen allerdings in der Rechnung besonders hingewiesen werden.

Ausstehende Rechnungen können aber auch mit den Mitteln des Zwangsvollstreckungsrechts von dem Gläubiger bei dem Schuldner eingetrieben werden, wobei weder die Anzahl noch die Höhe der Forderungen eine Rolle spielt. Wenn im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht festgestellt wird, dass sich die Forderung als unberechtigt erweist, hat der Schuldner sämtliche, aus der Forderungsbeitreibung resultierende, Kosten zu tragen.

Das Inkassoverfahren
Im Inkassoverfahren wird der Forderungseinzug durch ein Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung oder andere vereinbarte Maßnahmen abgewickelt. Gleichzeitig wird ein möglicher Einspruch des Schuldners bearbeitet. Sollte dieser auch im Falle einer Zwangsvollstreckung zahlungsunfähig bleiben, muss der Gläubiger die entstandenen Gebühren und Auslagen zunächst vorfinanzieren. Da eine mit Vollstreckungstitel versehene Forderung jedoch erst nach 30 Jahren verjährt, kann mit einem Zahlungsausgleich in diesem Zeitraum gerechnet werden, was laut Statistik bei bis zu 90 Prozent aller Forderungen der Fall ist.

Durch ein Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung oder anderen vereinbarten Maßnahmen wird der Forderungseinzug im Inkassoverfahren abgewickelt, in dessen Rahmen auch ein möglicher Einspruch des Schuldners bearbeitet wird. Der Gläubiger muss, sollte der Schuldner auch im Fall einer Zwangsvollstreckung zahlungsunfähig bleiben, die entstandenen Gebühren und Auslagen zunächst vorfinanzieren. Mit einem Zahlungsausgleich kann, laut Statistik bei bis zu 90 Prozent aller Forderungen gerechnet werden, da eine mit Vollstreckungstitel versehene Forderung erst nach 30 Jahren verjährt