Rechtsanwälte Gewerblicher Rechtschutz
Gewerblicher Rechtsschutz
Den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen versteht man unter dem Begriff gewerblicher Rechtsschutz. Teile des Wettbewerbsrechts, Sortenschutz-, Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht gehören zum gewerblichen Rechtsschutz.
Der internationale gewerbliche Rechtsschutz wird von einer Vielzahl von Verträgen, wie z. B. das Madrider Markenabkommen, das Europäische Patenübereinkommen, die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, das Haager Musterabkommen, das Gemeinschaftspatentübereinkomme oder der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, geregelt.
Rechtsgebiete im gewerblichen Rechtsschutz
Eine Vielzahl von Rechtsgebieten, welche mehr oder weniger alle mit den in einem Gewerbebetrieb entwickelten oder gebrauchten Rechten unterschiedlicher Art im Zusammenhang stehen, sind unter dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutz zusammengefasst. Gegliedert sind die einzelnen Rechtsgebiete in folgende Bereiche:
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und Sortenschutzrecht
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes