Rechtsanwälte Forderungsbeitreibungsrecht
Forderungsbeitreibungsrecht
Die Vorschriften zur Beitreibung von Außenständen sind im Forderungsbetreibungsrecht geregelt. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich kann die Beitreibung solcher Außenstände, die z. B. durch Miete, Warenlieferungen, Darlehen oder sonstige Leistungen begründet sein können, durchgesetzt werden. Eine entsprechende Vollmacht muss der Mandant unterzeichnen, wenn er hierfür die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts mit dem Schwerpunkt Forderungsbeitreibung in Anspruch nimmt.
Mit einer anwaltlichen Mahnung kann der Rechtsanwalt den Schuldner zunächst zur Zahlung auffordern. Die hierfür anfallenden Gebühren werden hierbei mit in Rechnung gestellt. Im Zuge dessen, wird der Schuldner gleichzeitig auf die durch den Zahlungsverzug entstehenden finanziellen und juristischen Folgen hingewiesen. Sollte der Schuldner der Zahlungsaufforderung nicht in der durch den Rechtsanwalt gesetzten Frist nachkommen, muss die Durchsetzung der Forderung in einem gerichtlichen Mahnverfahren erfolgen.
Gerichtliches Mahnverfahren zur Forderungsbeitreibung
Wird eine Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht, muss über die offene Forderung zuzüglich Verzugszinsen sowie der Anwalts- und Gerichtskosten ein Mahnbescheid bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der beauftragte Rechtsanwalt muss dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn trotz dieses Mahnbescheides keine Zahlung erfolgt ist. Die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides tritt ein, wenn der Schuldner innerhalb der nächsten zwei Wochen keinen Widerspruch dagegen einlegt. Aufgrund des Vollstreckungstitels können seitens des Rechtsanwalts nach Ablauf dieser Frist Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Hier beginnt nun die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Dieser wird beauftragt, bei dem Schuldner die offene Forderung einzuziehen oder bei Zahlungsunfähigkeit eine eidesstattliche Versicherung einzuholen. Ein Haftbefehl kann dann beantragt werden, wenn der Schuldner keiner dieser Verpflichtungen nachkommt.