Rechtsanwälte Familienrecht

Familienrecht
Bestandteil des Zivilrechts ist das Familienrecht, welches die Rechtsverhältnisse von durch Familie, Verwandtschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft verbundenen Personen regelt. Ebenfalls im Familienrecht festgelegt sind die gesetzlichen Grundlagen zu Pflegschaft, rechtlicher Betreuung und Vormundschaft.

Grundlagen des Familienrechts
Das Familienrecht enthält neben den Vorschriften über das Eingehen und die Aufhebung von Lebenspartnerschaften und Ehen und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich u. a. Bestimmungen über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Die Vorschriften über die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, die Abstammung, sowie die Adoption sind im Kindschaftsrecht geregelt.

Das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) bilden die Grundlage des Familienrechts in Deutschland. Zusätzlich ist in der Regelbetragsverordnung und dem Unterhaltsvorschussgesetz das Kindesunterhaltsrecht dokumentiert.

Eherecht
Die sachlichen Voraussetzungen der Eheschließung beinhaltet das Eherecht. Hier unterscheidet man zwischen ein- und zweiseitigen Ehevoraussetzungen. Einseitige Ehevoraussetzungen müssen nur nach dem Recht eines Verlobten gegeben sein, zweiseitige Ehevoraussetzungen richten sich nach dem Recht beider Verlobter.

Ebenfalls im Eherecht geregelt sind das Recht der allgemeinen Ehewirkungen sowie die Form der Eheschließung. Rechtsgebiete, denen eigene Regelungen zugrunde liegen, wie das Unterhaltsrecht, das Namensrecht und das Ehegüterrecht sind davon ausgenommen.

Kindschaftsrecht
Das anwendbare Verfahrensrecht beim Kindschaftsrecht ist immer das Recht am Gerichtsort. Über das anwendbare Recht entscheidet somit die Zuständigkeit.

Nach dem Heimatrecht des Elternteils, dem Recht des Staates des Aufenthalts sowie dem Ehewirkungsstatut bestimmt sich im Kindschaftsrecht die Abstammung. Die elterliche Sorge wird durch die“ Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses“ geregelt.