Rechtsanwälte Erbrecht

Im Aufbau Erbrecht
Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf seine Erben betreffen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Juristisch ist der Todeszeitpunkt des Verstorbenen, im Erbrecht als Erblasser bezeichnet, der Übergang seines Nachlasses auf die oder den Erben. Als Nachlass bezeichnet man im Erbrecht das gesamte Vermögen des Erblassers, welches sowohl Eigentum, Besitzrecht oder Forderungen, aber auch Schulden, sogenannte Nachlassverbindlichkeiten, beinhalten kann.

Im Grundgesetz ist gleichzeitig verfassungsrechtlich das Erbrecht garantiert. Dies dient der Gewährleistung, dass es mit der Testierfreiheit, d. h. dem Recht zum Verfassen eines Testaments grundsätzlich erhalten bleibt. Eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge oder ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf in Einzelfällen eingeschränkt werden.

Das Erbrecht ist ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in welchem die Vorschriften zur Erbfolge und rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf enthalten sind. Das neue Erbrecht seit 01.01.2010
Das Gesetz zur Änderung des Erbrechtes und Verjährungsrechts hat seit dem 01. Januar 2010 Gültigkeit. Zur Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe war eine Reform in erster Linie erforderlich, ohne hierbei eine Änderung der Höhe des Pflichtteils vorzunehmen. Die Abkürzung der Verjährung von Familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, die nun eine Regelverjährung von drei Jahren und in Ausnahmefällen von dreißig Jahren vorsieht, war ein weiteres wichtiges Ziel der Reform.