Rechtsanwälte Behindertenrecht
Behindertenrecht
Im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) ist das Behindertenrecht festgelegt.
Wenn ein Grad von mindestens 50 der körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung vorliegt, gelten diese Menschen als schwerbehindert.
Die Feststellung über den Grad einer Behinderung, welcher in einem Feststellungsbescheid dokumentiert wird und den entsprechenden Schwerbehindertenausweis muss man beim Versorgungsamt beantragen.
Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Schwerbehinderung sind im Behindertenrecht geregelt. Bestandteile des Behindertenrechts sind unter anderem der Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung, die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers, der besondere Kündigungsschutz sowie die Altersrente.
Zweck des Behindertenrechts
Diese genießen dadurch besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. So darf ihnen beispielsweise nur nach Zustimmung durch das Integrationsamt gekündigt werden und sie haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub.
Die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sollen gefördert und die Benachteiligung von Behinderten sollen durch das Schwerbehindertengesetz vermieden werden. Konzipiert wurde das Schwerbehindertengesetz nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Schutz schwerbehinderter Menschen. Dadurch genießen sie besondere Förderung und Schutz im Arbeitsleben. Sie haben dadurch z. B. Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub und Kündigungen dürfen nur nach Zustimmung durch das Integrationsamt ausgesprochen werden.
Grad der Behinderung bzw. Schwerbehinderung
Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Grad der Behinderung bzw. Schwerbehinderung werden nicht mehr in Prozent sondern in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 bemessen. Dieser wird auf Antrag durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Eine Behinderung liegt bei einem Grad von mindestens 20, eine Schwerbehinderung bei einem Grad ab 50 vor.