Rechtsanwalt, Rechtsanwälte in Mittlerer Erzgebirgskreis
Bei einem Rechtsanwalt handelt es sich um einen juristischen Beistand.
Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es, seinem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Hierbei kann er jeden beraten und vertreten, sofern er nicht im Vorfeld die Gegenseite beraten oder vertreten hat.
Die Beratung durch den Rechtsanwalt beinhaltet Informationen über die Rechtslage, die Erfolgschancen eines Rechtsstreits, die Möglichkeiten einer Beweissicherung sowie die zu erwartenden anfallenden Kosten.
Wann wird ein Rechtsanwalt benötigt bzw. erforderlich?
Bei Strafprozessen und Bußgeldverfahren kann ein Rechtsanwalt als Verteidiger beauftragt werden. Auch bei jeglichen Verfahren vor Behörden und Gerichten kann man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof besteht bei Zivilprozessen die Verpflichtung der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Die Ausbildung zum Volljuristen ist Voraussetzung für die Zulassung als Anwalt. Des Weiteren muss ein Anwalt durch die Rechtsanwaltskammer seines zuständigen Bezirks zugelassen und bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste eingetragen werden. Er ist außerdem verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um das Risiko von Beratungsfehlern abzusichern.
Im Falle grober Berufsrechtsverstöße und Überschuldung kann die Zulassung zum Rechtsanwalt von der zuständigen Anwaltskammer entzogen werden.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 08.04.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.